Führerscheinklasse D
Der Führerschein Klasse D ermöglicht das Führen von Kraftfahrzeugen (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A), gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen .
Beschreibung:
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A), gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Mindestalter:
24 Jahre
Voraussetzungen:
Klasse B
Befristung:
Klasse D1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Einschluss:
Klasse D1
Hinweise:
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
Ersterteilung: 40 Fragen
Bestanden: 10 Fehlerpunkte (2 x 5 Fehlerpunkte nicht bestanden)
und
Praktische Prüfung
85 Minuten, 2 Grundfahraufgaben
Weitere Hinweise:
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU-Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.