Führerscheinklasse D1
Der Führerschein Klasse D ermöglicht das Führen von Kraftfahrzeugen (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A), gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen .
Beschreibung:
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Mindestalter:
21 Jahre
Voraussetzungen:
Klasse B
Befristung:
Klasse D1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Einschluss:
–
Hinweise:
Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
Ersterteilung: 35 Fragen
Bestanden: 10 Fehlerpunkte (2 x 5 Fehlerpunkte nicht bestanden)
und
Praktische Prüfung
85 Minuten, 2 Grundfahraufgaben
Weitere Hinweise:
Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU-Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.