Führerscheinklasse D1

Der Führerschein Klasse D ermöglicht das Führen von Kraftfahrzeugen (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A), gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen .


Beschreibung:

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und
  • Länge nicht mehr als 8 m,

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.


Mindestalter:

21 Jahre


Voraussetzungen:

Klasse B


Befristung:

Klasse D1 wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinischem Gutachten bzw. MPU-Gutachten und augenärztlichem Gutachten) verlängert.


Einschluss:


Hinweise:

Ausbildung:
Theorie und Praxis
Prüfung:
Theorieprüfung
Ersterteilung: 35 Fragen
Bestanden: 10 Fehlerpunkte (2 x 5 Fehlerpunkte nicht bestanden)
und
Praktische Prüfung

85 Minuten, 2 Grundfahraufgaben


Weitere Hinweise:

Bei der Ersterteilung ist als Eignungsnachweis die Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachtens bzw. MPU-Gutachtens und eines augenärztlichen Gutachtens erforderlich.


Fahrschule Stratmann

Bornstraße 77
44145 Dortmund

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