Beschleunigte Grundqualifikation – Vorbereitung auf die IHK Prüfung
Beschleunigte Grundqualifikation
Ziele des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz:
Ziel des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz nach der EU-Rahmenrichtlinie 2003/59/EG ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu fördern, ein wirtschaftliches Fahren zu ermöglichen und ein einheitliches Bildungsniveau innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten.
Mit unserer langjährigen Berufserfahrung und unserem Team von erfahrenen und motivierten Fahrlehrern werden wir Sie gern in Ihrer Weiterbildung unterstützen.
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Wir sind durch die Bezirksregierung Arnsberg eine anerkannte Ausbildungsstätte gemäß § 9 des BKrFQG i.V.m. § 5 Abs. 1 BKrFQV.