Förderprogramme

Förderprogramme C/CE – ADR – BKrFQG
Wenn Sie Unterstützung zu den Förderprogrammen benötigen – sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne.


Sie interessieren sich für eine berufliche Weiterbildung. Dieses Merkblatt informiert Sie über Fragen rund um die Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung durch die Agenturen für Arbeit/Jobcenter.

Zum Beispiel:

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Ihre berufliche Weiterbildung gefördert werden kann?
  • Wie finden Sie den passenden Lehrgang?
  • Welche Leistungen werden in welcher Höhe übernommen?
  • etc.

Die kontinuierliche Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten ist ein Schlüssel, um dem Fachkräftebedarf zu begegnen. In Nordrhein-Westfalen gibt es deshalb den Bildungsscheck, gefördert aus Mitteln des ESF. Beschäftigte und Unternehmen erhalten damit einen Zuschuss bis zu 2000,00 Euro zu den Weiterbildungskosten.


Hier finden Sie Informationen zur Qualifizierung von Beschäftigten sowie über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung (z.B.: Qualifizieren statt Entlassen / Programm WeGebAU / Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss / etc.)


Hier findet der Arbeitgeber Informationen zu den Fördermöglichkeiten des Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).
Investitionen in die Zukunft durch Qualifizierung von Kurzarbeitergeldbeziehern


Im Rahmen des Förderprogramms De-minimis können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse für bestimmte Maßnahmearten erhalten.


Fahrschule Stratmann

Bornstraße 77
44145 Dortmund

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