Kursangebote der Gefahrgutkurse – Schulungen (ADR)
ADR Basiskurs
(Stück – und Schüttgut – Erstschulung)
Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden (ab kennzeichnungspflichtiger Menge), müssen in Besitz einer Bescheinigung (ADR Bescheinigung) sein, die von der zuständigen Behörde oder einer von dieser Behörde anerkannten Stelle ausgestellt wurde und mit der bescheinigt wird, dass die Fahrzeugführer an einer Schulung teilgenommen und eine Prüfung über die besonderen Anforderungen bestanden haben, die bei der Beförderung gefährlicher Güter zu erfüllen sind.
Der Basiskurs umfasst folgende Inhalte:
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreneigenschaften
- Dokumentation, Begleitpapiere
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung, Ladungssicherung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen, Bußgelder
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
- Feuerlöschübung
Schulungsdauer:
Die Schulung findet an 2 ½ Tagen statt, i.d.R. an drei Samstagen oder nach Bedarf während der Woche.
Prüfung:
Der Basiskurs schließt mit einer schriftlichen Prüfung der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund ab. Die Prüfung besteht aus 30 Fragen, wobei immer nur eine Antwort richtig ist. Der Teilnehmer hat die Prüfung bestanden, wenn mindestens 25 von 30 Fragen richtig beantwortet worden sind. Die Prüfung dauert 45 Minuten.
Veranstaltungsort:
Fahrschule Stratmann
Bornstraße 77
44145 Dortmund
Fon 0231.83 02 02
Fax 0231.83 33 39
info(at)fahrschule-stratmann.de
Kosten:
Die Schulungsveranstaltung kostet 251 € pro Teilnehmer.
Der Seminarbetrag versteht sich inklusive Lehrmaterial und Seminarservice, zzgl. IHK-Gebühr, zurzeit in Höhe von 55 € pro Teilnehmer.
Das Seminar ist mehrwertsteuerfrei! (gem. §4 Nr. 21 UStG)
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ADR Aufbaukurs Tank
Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1m³ befördert werden, Führer von Batterie – Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1m³ und Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3m³ auf einer Beförderungseinheit befördert werden, müssen an einem Aufbaukurs für die Beförderung in Tanks teilnehmen.
Der Aufbaukurs Tank umfasst folgende Themen:
- Dokumentation, Begleitpapiere
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen, Bußgelder
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Schulungsdauer:
Die Schulung findet an 1 ½ Tagen statt, i.d.R. an zwei Samstagen oder nach Bedarf während der Woche.
Prüfung:
Der Aufbaukurs Tank schließt mit einer schriftlichen Prüfung der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund ab. Die Prüfung besteht aus 24 Fragen, wobei immer nur eine Antwort richtig ist. Der Teilnehmer hat die Prüfung bestanden, wenn mindestens 20 von 24 Fragen richtig beantwortet worden sind. Die Prüfung dauert 45 Minuten.
Veranstaltungsort:
Fahrschule Stratmann
Bornstraße 77
44145 Dortmund
Fon 0231.83 02 02
Fax 0231.83 33 39
info(at)fahrschule-stratmann.de
Kosten:
Die Schulungsveranstaltung kostet 211 € pro Teilnehmer.
Der Seminarbetrag versteht sich inklusive Lehrmaterial und Seminarservice, zzgl. IHK-Gebühr, zurzeit in Höhe von 45 € pro Teilnehmer.
Das Seminar ist mehrwertsteuerfrei! (gem. §4 Nr. 21 UStG)
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ADR Aufbaukurs Klasse 1
Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Stoffe oder Gegenstände der Klasse 1 befördert werden, müssen an einem Aufbaukurs teilnehmen.
Der Aufbaukurs Klasse 1 umfasst folgende Themen:
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreneigenschaften
- Dokumentation, Begleitpapiere
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung, Zusammenladeverbote
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen, Bußgelder
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Schulungsdauer:
Die Schulung findet an 1 Tag statt, i.d.R. an einem Samstag oder nach Bedarf während der Woche
Prüfung:
Der Aufbaukurs Klasse 1 schließt mit einer schriftlichen Prüfung der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund ab. Die Prüfung besteht aus 15 Fragen, wobei immer nur eine Antwort richtig ist. Der Teilnehmer hat die Prüfung bestanden, wenn mindestens 11 von 15 Fragen richtig beantwortet worden sind. Die Prüfung dauert 30 Minuten.
Veranstaltungsort:
Fahrschule Stratmann
Bornstraße 77
44145 Dortmund
Fon 0231.83 02 02
Fax 0231.83 33 39
info(at)fahrschule-stratmann.de
Kosten:
Die Schulungsveranstaltung kostet 152 € pro Teilnehmer.
Der Seminarbetrag versteht sich inklusive Seminarservice, zzgl. IHK-Gebühr, zurzeit in Höhe von 45 € pro Teilnehmer.
Das Seminar ist mehrwertsteuerfrei! (gem. §4 Nr. 21 UStG)
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ADR Aufbaukurs Klasse 7
Führer von Fahrzeugen, mit denen bestimmte radioaktive Stoffe befördert werden, müssen an einem Aufbaukurs teilnehmen.
Der Aufbaukurs Klasse 7 umfasst folgende Themen:
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreneigenschaften
- Dokumentation, Begleitpapiere
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen, Bußgelder
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Schulungsdauer:
Die Schulung findet an einem Tag statt.
Beginn 08:00 – Ende 15:45 Uhr.
Prüfung:
Der Aufbaukurs Klasse 7 schließt mit einer schriftlichen Prüfung der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund ab. Die Prüfung besteht aus 15 Fragen, wobei immer nur eine Antwort richtig ist. Der Teilnehmer hat die Prüfung bestanden, wenn mindestens 11 von 15 Fragen richtig beantwortet worden sind. Die Prüfung dauert 30 Minuten.
Veranstaltungsort:
Fahrschule Stratmann
Bornstraße 77
44145 Dortmund
Fon 0231.83 02 02
Fax 0231.83 33 39
info(at)fahrschule-stratmann.de
oder
Berufsförderungswerk Dortmund
Hacheneyer Straße 180
44265 Dortmund
Fon 0231.7109 – 0
Fax 0231.7109 – 456
info@bfw-dortmund.de
Kosten:
Das Seminar kostet 230 € pro Teilnehmer.
Der Seminarbetrag versteht sich inklusive Lehrmaterial und Seminarservice (Fahrschule Stratmann), zzgl. IHK-Gebühr, zurzeit in Höhe von 45 € pro Teilnehmer.
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ADR Auffrischungsschulung
Jeweils nach fünf Jahren muss der Fahrzeugführer durch entsprechende Eintragungen der zuständigen Behörde oder einer von dieser Behörde anerkannten Stelle in seiner ADR Bescheinigung nachweisen können, dass er innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf der Gültigkeit seiner Bescheinigung eine Fortbildung besucht und die entsprechende Prüfung bestanden hat. Die neue Geltungsdauer beginnt mit dem Ablaufdatum der Bescheinigung. Durch die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung werden alle auf der ADR Bescheinigung eingetragenen Klassen verlängert.
Die Auffrischungsschulung umfasst folgende Themen:
- Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Gefahreneigenschaften
- Dokumentation, Begleitpapiere
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung, Ladungssicherung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen, Bußgelder
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen
Schulungsdauer:
Die Schulung findet an 1 ½ Tagen statt, i.d.R. an zwei Samstagen oder nach Bedarf während der Woche.
Prüfung:
Die Auffrischungsschulung schließt mit einer schriftlichen Prüfung der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund ab. Die Prüfung besteht aus 15 Fragen, wobei immer nur eine Antwort richtig ist. Der Teilnehmer hat die Prüfung bestanden, wenn mindestens 11 von 15 Fragen richtig beantwortet worden sind. Die Prüfung dauert 30 Minuten.
Veranstaltungsort:
Fahrschule Stratmann
Bornstraße 77
44145 Dortmund
Fon 0231.83 02 02
Fax 0231.83 33 39
info(at)fahrschule-stratmann.de
Kosten:
Die Schulungsveranstaltung kostet 201 € pro Teilnehmer.
Der Seminarbetrag versteht sich inklusive Lehrmaterial und Seminarservice, zzgl. IHK-Gebühr, zurzeit in Höhe von 55 € pro Teilnehmer.
Das Seminar ist mehrwertsteuerfrei! (gem. §4 Nr. 21 UStG)
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